Kfz-Gutachten Kosten

Nach einem unverschuldeten Unfall mit einem Pkw, Motorrad, Roller, Lkw oder Sonderfahrzeug haben Sie das Recht, ein professionelles Schadensgutachten von einem Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl anfertigen zu lassen. Mit einem Kfz-Gutachten können Sie Kosten und Ihnen zustehende Schadensersatzansprüche rechtlich geltend machen. Die Kfz-Gutachten Kosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Was kostet ein Kfz-Gutachten? Die Kfz-Gutachten Kosten können stark variieren. Beim Kfz-Sachverständiger Wolff richtet sich das Kfz-Gutachtenhonorar nach der Höhe der Schadenssumme.

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich hinsichtlich der anfallenden Kosten und der Kfz-Gutachten Erstellung umfassend von unseren erfahrenen Kfz-Sachverständigen beraten. Sie erreichen das Ingenieurbüro Wolff jederzeit unter der Nummer 0172 35 64 715! Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Wer trägt die Auto Gutachter Kosten?

Ob man die Kosten für Kfz-Gutachten übernehmen muss, ist davon abhängig, ob man Verursacher oder Geschädigter eines Unfalls ist. Mit anderen Worten: Handelt es sich um einen Kasko- oder einen Haftpflichtschadenfall?

Haftpflichtschaden

  • Wenn Sie der Geschädigte sind, ist der Unfallverursacher verpflichtet, den Schaden, der Ihnen entstanden ist, zu ersetzen.

  • Die Kfz-Gutachten Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.

  • Sie müssen keine Vorauszahlungen für die Gutachtenerstellung leisten. Auf Grundlage einer Abtretungserklärung werden die Kosten für das Kfz-Gutachten direkt mit der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung abgerechnet.

Kaskoschaden

  • In einem Kaskoschadenfall wird der Kfz-Gutachter in der Regel von der gegnerischen Versicherung gestellt.

  • Sollten Sie ein eigenes Gutachten erstellen lassen wollen, müssen Sie für die Auto Gutachter Kosten selbst aufkommen. Kontaktieren Sie uns und wir erklären Ihnen alle möglichen Kosten, die anfallen können.

  • In den meisten Fällen genügt eine kostengünstigere Überprüfung des vorhandenen Gutachtens in Verbindung mit einer Stellungnahme. Gerne beraten wir Sie persönlich hinsichtlich des Kaskogutachtens und der Höhe der Kfz-Gutachten Kosten.

Kfz-Gutachten Kosten bei hohen Schäden und Bagatellschäden

Die Erstellung eines professionellen Unfallgutachtens ist immer dann erforderlich, wenn ein Totalschaden vorliegt oder die sogenannte Bagatellschadengrenze (Höhe der Schadenssumme von 750 €) überschritten wird. Für Bagatellschäden reichen in den meisten Fällen kostengünstige Kurzgutachten. Die dafür anfallenden Kfz-Gutachten Kosten werden in der Regel von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Wir klären, welches Kfz-Gutachten in Ihrem Fall notwendig ist.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie Geschädigter oder Verursacher des Unfalls sind? Rufen Sie uns an! In einem persönlichen Gespräch können wir die notwendigen Schritte und Auftragsmöglichkeiten besprechen.