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Unfallgutachten Sonderfahrzeuge – Was tun nach einem Unfall?

Unfallgutachten für Sonderfahrzeuge durch Ingenieurbüro WolffSie wurden mit Ihrem Sonderfahrzeug in einen Verkehrsunfall in Berlin oder Brandenburg verwickelt und wissen nicht, was Sie tun sollen? Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und die Hilfe eines unabhängigen Unfallgutachters in Anspruch zu nehmen. Vorschnelle und fehlerhafte Entscheidungen können unter Umständen dazu führen, dass Sie weniger Geld erstattet bekommen, als Ihnen zusteht.

Das Schadengutachten für Sonderfahrzeuge:

  • ist erforderlich, um den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug bei der Versicherung geltend zu machen
  • enthält alle notwendigen Daten wie den Reparaturaufwand (bei Bedarf auch Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert), die für eine reibungslose Schadensabwicklung notwendig sind

Lassen Sie Ihr Sonderfahrzeug (Steiger, Wohnmobil, Müllfahrzeug, TV-Wagen etc.) von einem professionellen Kfz-Sachverständigen besichtigen und sich ein prozesssicheres Unfallgutachten für Sonderfahrzeuge erstellen.

Kfz-Sachverständiger Wolff erstellt Unfallgutachten für Sonderfahrzeuge

Als kompetenter Unfallgutachter und Kfz-Sachverständiger steht Ihnen das Ingenieurbüro Wolff jederzeit beratend zur Seite. Sie haben Fragen zum Schadensgutachten für Sonderfahrzeuge? Rufen Sie uns an! Unter der Telefonnummer 0172 35 64 715 sind wir auch am späten Abend oder am Wochenende für Sie erreichbar. Um zu gewährleisten, dass Ihnen der entstandene Schaden nach einem Unfall ersetzt wird, begutachten wir Ihr Fahrzeug und erstellen für Sie ein individuelles Sonderfahrzeuge Unfallgutachten.

Wichtig zu wissen:

  • Wir sind in ganz Berlin und im Berliner Umland tätig (Potsdam, Werder (Havel), Teltow, Beelitz, Ludwigsfelde, Charlottenburg, Tiergarten, Wilmersdorf, Zehlendorf, Steglitz, Lankwitz, Spandau, Moabit, Lichterfelde, Schöneberg etc.). Als zuverlässige Ansprechpartner stehen wir Ihnen nach einem Verkehrsunfall gern zur Seite.
  • Meist unmittelbar nach Beauftragung besichtigen Ingenieure der Fahrzeugtechnik Ihr Sonderfahrzeug (Wohnmobil, Steiger, TV-Wagen, Müllfahrzeug etc.).
  • Die Fahrzeugbesichtigung erfolgt an der Unfallstelle, bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder an einem anderen Ort Ihrer Wahl.
  • Wir erstellen für Sie Unfallgutachten für Sonderfahrzeuge bei Haftpflicht- und Kaskoschäden.

Wann benötigen Sie ein Sonderfahrzeuge Schadengutachten

Das Schadensgutachten für Sonderfahrzeuge ist notwendig, wenn ein Totalschaden vermutet wird oder die Bagatellschadengrenze von 750 € überschritten wird. In einem persönlichen Gespräch können wir den Schaden schnell abschätzen – rufen Sie uns am besten gleich an! Als Geschädigter haben Sie das Recht, Ihren gewünschten Kfz-Sachverständigen mit der Erstellung des Unfallgutachtens für Sonderfahrzeuge zu beauftragen. Die Kosten für das Sonderfahrzeuge Schadengutachten wird von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.